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Thema: Stärkster Hauptschnitt - Rezept ja oder nein?

Eine Frage aus der Kategorie Formstabile Kontaktlinsen

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Moderatoren : Stephan, Orchidee, racko, SehFee

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Frage von Karlotta4
20. Jan 2023, 13:25

Hallo liebe Community!
Nachdem ich immer unzufriedener mit meinem Seheindruck mit Brille bin - (z.B beim Lesen immer starkes buntes "Flimmern" um die Buchstaben, vermutlich Abbildungsfehler durch doppelt asphärische Zeiss Gläser?) - wollte ich es nochmal mit den formstabilen KL versuchen...

(Vor einigen Jahren hatte ich eine Anpassung bei Feelmann ;) und kam eigentlich auch super zurecht - nur fingen die Linsen nach 3 Monaten an zu kratzen als hätte ich sie mit Sand gereinigt. Überprüfung hat nichts ergeben, daher musste ich sie schweren Herzens zurückgeben. Jetzt bin ich mir fast sicher, dass mir für die Beschichtung der falsche Reiniger (Bosten Advance) gegeben wurde und ich quasi die Beschichtung abgerubbelt habe.)

Jetzt hab ich gelesen, dass ich möglicherweise einen Anspruch auf Zuschuss von der KK habe. Den "Gesetzestext" kennen hier bestimmt einige, aber ich kopiere es nochmal von der Website vom Institut Bronk in Berlin, weil ich vermutlich dort hin will.

bei Vorliegen einer medizinischen Indikation können bis zu 100% der Kosten von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (wir kümmern uns darum). Aufgrund des Bundessozialgerichtsurteils (BSG 23.06.2016 Az.B 3 KR 21/15 R) hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Verordnungsfähigkeit von Sehhilfen geändert.
Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit einer Brille:
Mindestens + 6,25 Dpt im stärksten Hauptschnitt oder 4,25 Dpt Zylinder
Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit von Kontaktlinsen:
Wird bei vorliegender Voraussetzung für eine Brille zusätzlich eine Kontaktlinsenindikation erfüllt, besteht zusätzlich Anspruch auf Kontaktlinsen.
Anisometropie (Unterschied in den Stärken R/L) > 2,00 Dpt / Ametropie (hohe Fehlsichtigkeit) > 8,00 Dpt / Astigmatismus (Verkrümmung) > 2,00 Dpt obliquus / Astigmatismus > 3,00 rectus / inversus / Astigmatismus irregularis (Vcc-Steigerung um 2 Stufen) / Keratokonus
Quelle https://bronk.eu/preise/


Meine aktuellen Werte sind

Rechts: Sphäre +3,25 Cylinder -1,75 Achse 136
Links: Sphäre +6,75 Cylinder -3,5 Achse 5


Nun hab ich gestern wirklich stundenlang versucht herauszufinden, wie sich denn nun der "stärkste Hauptabschnitt" definiert. Ich habe sogar "was mit Physik" studiert, aber finde in den Foren gefühlt immer verschiedene Antworten auf diese Frage.
Bisher würde ich sagen, dass ich durch die +6,75 Sphäre die Indikation für eine Brille erfülle (was mir nicht viel bringt, weil meine Brillen immer 500-600 Euro kosten und der Zuschuss lächerlich ist) und zusätzlich die Indikation für KL wegen Anisometropie durch die Sphären-Differenz von 3,5 dpt. Und soweit ich mich erinnere, hatte ich sogar einen irregulären Astigmatismus (die Vermessung meiner Hornhaut sah laut meiner Erinnerung aus wie eine topografische Karte einer komplexen Gebirgskette ;)), aber da bin ich mir nicht mehr ganz sicher.
Auf jeden Fall erreiche ich mit Brille auf dem schlechten Auge einen Visus von 0,6, der mir aber viel weniger vorkommt, weil ich immer nur durch das rechte Auge "sehe" - dh. wenn ich das rechte Auge schließe, sehe ich durch das linke ca 80 Prozent "schwarz", als ob ich durch einen sehr dunklen Vorhang durch gucke. Mein Gehirn scheint das schlechte Auge kaum noch miteinzubeziehen und ich habe das Gefühl, dass das schlimmer wird. Als Kind wurde mir schon "kein räumliches Sehen" attestiert und ich hatte lange ein abgeklebtes Auge und bis heute schlechtes räumliches Sehen und daher zb ständig verletzt bzw "ungeschickt"... Ich erinnere mich noch, dass mir die Sicht mit Kontaklinsen vorkam wie in "ultra HD" und der Gesamteindruck viel natürlicher war.

Ich habe bald einen Augenarzttermin, aber würde sehr gerne vorher wissen, ob ich denn die Kriterien für ein Kontaklinsenrezept formal erfülle oder nicht.
Freue mich über jeden Input, danke! :)
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Antwort von Stephan
21. Jan 2023, 21:16

Hallo Karlotta,

herzlich willkommen in diesem Forum! Leider komme ich aus privaten Gründen nicht immer dazu, jeden Tag ins Forum zu schauen und wartende Beiträge freizugeben...

Zu deinem Anliegen kann ich auch nichts beitragen, denn ich bin weder kurzsichtig genug, noch habe ich die "erforderliche" Hornhautverkrümmung, noch ist der Unterschied zwischen beiden Augen groß genug. Ich kann zwar ohne Sehhilfen nichts gescheit sehen, muss aber immer voll selbst zahlen.

Letztendlich hat die Krankenkasse die Entscheidungsgewalt und ob man immer die Nerven hat, einen Krieg gegen die Kasse zu führen, ist fraglich. Ich wünsche dir viel Erfolg!

Viele Grüße, Stephan

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Antwort von racko
21. Jan 2023, 23:11

Hallo Karlotta,

auch von mir ein Willkommen im Forum.

Vielleicht kann Dir das Optikerforum http://forum.optiker.de/index.php hier fachlich kompetent helfen! Ein Tipp.

Wir als Laienforum können eher Erfahrungen austauschen.

lg, racko

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Antwort von Karlotta4
22. Jan 2023, 11:50

Danke für die Antworten @Racko und @Stephan!
Stimmt, hatte auch schon überlegt, im Optikerforum zu fragen... dann mache ich das noch ;) Dachte, vllt hat hier ja jemand zufällig ähnliche Werte zu meinen.

Und @Stephan, stimmt natürlich, dass der "Kontakt" mit Krankenkassen häufig nervig ist, aber laut der aktuellen Tabelle könnte ich ca 300,- insgesamt an Zuzahlung bekommen und das würde bei mir als Studentin den Unterschied machen zwischen "ich kann mir KL leisten" bzw "nicht leisten".

Wenn ich beim Arzt war geb ich hier nochmal ein Update :)
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Antwort von Karlotta4
2. Mär 2023, 18:41

Kurzes Update: Habe das Rezept vom Arzt bekommen und das KL Institut hat den Zuschuss der KK von meiner Rechnung abgezogen :)

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